Gewalt zu erleben, bedeutet in einer herausfordernden Lebenssituation zu sein. Als Unterstützung findest Du hier wissenswerte Informationen zu den Themen Flucht, Recht und Unterstützung.
Die Opferhilfe bietet Hilfe bei juristischen Fragen, therapeutische Unterstützung, hilft bei der medizinischen Versorgung und kann materielle Hilfe organisieren. Für mehr Infos klicke hier.
Die Dargebotene Hand ist in diversen Fragen bezüglich häuslicher Gewalt eine gute Anlaufstelle. Ausserdem hilft sich Dir, nützliche Angebote in Deiner Nähe zu finden. Klicke hier für Informationen.
Die Legal Help hilft Dir, wenn Du rechtliche Probleme hast aber zu wenig Geld, um Dir rechtliche Beratung zu holen. Klicke hier, wenn du mehr Informationen benötigst.
Das Mädchenhaus bietet Schutz für Mädchen zwischen 14 und 20 Jahren. Es gibt auch eine Telefonnummer unter dieser immer eine Person erreichbar ist. Falls Du in Not bist, einfach reden möchtest oder Du Dich einfach informieren willst, klicke hier.
Falls Du mit Kinder flüchten musst, ist unter anderem das Angebot Unterschlupf als Hilfsangebot da. Sie bieten Dir auch telefonische Beratung. Für mehr Infos, klicke hier.
Das Ombudist eine Fachstelle, die Kinder und Jugendlichen hilft, ihre Rechte wahrzunehmen. Klicke hier für mehr Informationen.
Falls du ein Hilfsangebot für Männer benötigst, klicke auf die Angebote Zwischenhalt, Pharos – Geneve und Lessentielles.
https://www.zwueschehalt.ch/
https://www.pharos-geneve.ch/pharos/
http://www.lessentielles.ch/
Falls Du als Mann im Mannebüro einfach mal reden willst über deine Herausforderungen im Alltag, kannst Du Dich dort melden. Für mehr Informationen klicke hier.
Frauenhäuser bieten Schutz in einem Haus, wovon die Adresse nicht bekannt ist. Sie benötigen dafür kein Geld. Es ist dafür auch keine Strafanzeige nötig. Sie müssen dafür kein Deutsch können.
Eine Liste der meisten Frauenhäuser findest du hier.
Das Mädchenhaus bietet Schutz für Mädchen zwischen 14 und 20 Jahren. Es gibt auch eine Telefonnummer unter dieser immer eine Person erreichbar ist. Falls Du in Not bist, einfach reden möchtest oder Du Dich einfach informieren willst, klicke hier.
Falls Du mit Kinder flüchten musst, ist unter anderem das Angebot Unterschlupf als Hilfsangebot da. Sie bieten Dir auch telefonische Beratung. Für mehr Infos, klicke hier.
Es gibt viele Beratungsstellen, die Dir helfen können Deinen Flucht zu planen. Du kannst zum Beispiel einen gepackten Koffer schon einmal bei befreundeten Personen deponieren.
Packliste:
- die nötigsten Kleider / Unterwäsche
- Portemonnaie ( Kreditkarte, ID, Pass, Krankenkassenkarte etc.)
- Aufenthaltsbewilligung
- Bargeld falls gemeinsame Bankkonten
- Kulturbeutel / Nécessaire
- Medikamente , wenn Du welche benötigst
- nur die wichtigsten persönlichen Sachen
- Schlüssel (Arbeit / Haus / Auto / Briefkasten etc.)
- Handy und Ladegerät
- Arbeitsschlüssel / Badge
- Damenhygieneartikel
- Arbeitsvertrag und Mietvertrag
Wenn Du mit einem Kind geflüchtet bist, raten wir Dir, Dich zusätzlich bei der KESB oder einer Fachstelle, wie der Opferhilfe zu melden. Es ist wichtig abzuklären, ob Du Dich wegen Kindesenziehung, – oder Entführung strafbar machen könntest, wenn Du nicht das alleinige Sorgerecht hast. Denke daran auch die Krankenkassenkarte und die ID für die Kinder mitzunehmen.
Vielleicht tut es Deinem Kind gut, wenn das wichtigste Kuscheltier mitdarf.
Wenn Du nicht weisst, ob Dein Kind die nächsten Tage in die Schule gehen kann, ist es gut, wenn Du es in der Schule abmeldest.
Der Polizei ist der Opferschutz besonders wichtig. Die Polizei befragt Dich ohne die gewaltausübende Person. Wenn Du verletzt bist, hilft sie Dir, Dich medizinisch versorgen zu lassen.
Wenn Dir Gewalt angedroht wurde und noch nichts passiert ist, kann die Polizei trotzdem handeln. Die Polizei erklärt Dir dann Deine Möglichkeiten. Die Polizei kann auch zum Beispiel ein Kontaktverbot anordnen. Diese Anordnungen bleiben aber nur kurze Zeit bestehen. Damit sie dann weiter bestehen bleiben, musst Du ein zivilrechtliches Verfahren einleiten.
Wenn Du rechtliche Schritte gegen die gewaltausübende Person gehen möchtest, musst Du bedenken, dass der Tatbestand mit der Zeit verjähren kann. Die Polizei oder die Opferberatungsstelle können Dir bei diesen Fragen helfen.
Bei physischer Gewalt kann es zu Hämatomen, Schrammen oder anderen körperlichen Verletzungen kommen. Diese können als Beweise zählen, dass Dir das wirklich widerfahren ist. Sie zählen aber nur als Beweis, wenn sie von einer Fachperson dokumentiert wurden. Die Notaufnahme ist dafür geeignet.
Wenn Du die Spuren dokumentieren lässt, musst Du die Person, die Dir das zugefügt hat, nicht anzeigen.