WISSENSWERTES

Gewalt zu erleben, bedeutet in einer herausfordernden Lebenssituation zu sein. Als Unterstützung findest Du hier wissenswerte Informationen zu den Themen Flucht, Recht und Unterstützung.

Die Opferhilfe bietet Hilfe bei juristischen Fragen, therapeutische Unterstützung, hilft bei der medizinischen Versorgung und kann materielle Hilfe organisieren. Für mehr Infos klicke hier.

Die Dargebotene Hand ist in diversen Fragen bezüglich häuslicher Gewalt eine gute Anlaufstelle. Ausserdem hilft sie Dir, nützliche Angebote in Deiner Nähe zu finden. Klicke hier für Informationen.

Die Legal Help hilft Dir, wenn Du rechtliche Probleme hast aber zu wenig Geld, um Dir rechtliche Beratung zu holen. Klicke hier, wenn du mehr Informationen benötigst.

Das UKBB ist eine Anlaufstelle für Kinder- und Jugendschutz und steht Dir als solche rund um die Uhr (auch nachts und an Sonn- und Feiertagen) zur Verfügung. Weitere Infos hier.

Ist dir etwas Schlimmes passiert und weisst du alleine nicht mehr weiter? Speziell für Kinder und Jugendliche bietet die Opferhilfe das Angebot "Bleib nicht allein" an. Mehr dazu hier.

Die Opferhilfe verfügt über ein Angebot, das sich speziell an männliche Betroffene richtet. Mehr Infos hier.

Falls Du als Mann im Mannebüro einfach mal reden willst über deine Herausforderungen im Alltag, kannst Du Dich dort melden. Für mehr Informationen klicke hier.

Frauenhäuser bieten Schutz in einem Haus, wovon die Adresse nicht bekannt ist. Du benötigst dafür kein Geld. Es ist dafür auch keine Strafanzeige nötig. Du musst dafür kein Deutsch können.

Opferhilfe: mehr Infos hier.

Das habs-Beratungstelefon hilft bei Fragen rund um Homosexualität, Coming Out, bei homophober Gewalt und anderen Themen, die Dich belasten. Hier mehr Infos.

Es gibt viele Beratungsstellen, die Dir helfen können Deinen Flucht zu planen. Du kannst zum Beispiel einen gepackten Koffer schon einmal bei befreundeten Personen deponieren.

Packliste:

  • die nötigsten Kleider / Unterwäsche
  • Portemonnaie ( Kreditkarte, ID, Pass, Krankenkassenkarte etc.)
  • Aufenthaltsbewilligung
  • Bargeld falls gemeinsame Bankkonten
  • Kulturbeutel / Nécessaire
  • Medikamente , wenn Du welche benötigst
  • nur die wichtigsten persönlichen Sachen
  • Schlüssel (Arbeit / Haus / Auto / Briefkasten etc.)
  • Handy und Ladegerät
  • Arbeitsschlüssel / Badge
  • Damenhygieneartikel
  • Arbeitsvertrag und Mietvertrag

Wenn Du mit einem Kind geflüchtet bist, raten wir Dir, Dich zusätzlich bei der KESB oder einer Fachstelle, wie der Opferhilfe zu melden. Es ist wichtig abzuklären, ob Du Dich wegen Kindesenziehung, – oder Entführung strafbar machen könntest, wenn Du nicht das alleinige Sorgerecht hast. Denke daran auch die Krankenkassenkarte und die ID für die Kinder mitzunehmen.

Vielleicht tut es Deinem Kind gut, wenn das wichtigste Kuscheltier mitdarf.
Wenn Du nicht weisst, ob Dein Kind die nächsten Tage in die Schule gehen kann, ist es gut, wenn Du es in der Schule abmeldest.

Der Polizei ist der Opferschutz besonders wichtig. Die Polizei befragt Dich ohne die gewaltausübende Person. Wenn Du verletzt bist, hilft sie Dir, Dich medizinisch versorgen zu lassen.

Wenn Dir Gewalt angedroht wurde und noch nichts passiert ist, kann die Polizei trotzdem handeln. Die Polizei erklärt Dir dann Deine Möglichkeiten. Die Polizei kann auch zum Beispiel ein Kontaktverbot anordnen. Diese Anordnungen bleiben aber nur kurze Zeit bestehen. Damit sie dann weiter bestehen bleiben, musst Du ein zivilrechtliches Verfahren einleiten.

Wenn Du rechtliche Schritte gegen die gewaltausübende Person gehen möchtest, musst Du bedenken, dass der Tatbestand mit der Zeit verjähren kann. Die Polizei oder die Opferberatungsstelle können Dir bei diesen Fragen helfen.

Hier findest Du wichtige Schritte, sowie hilfreiche Informationen zu medizinischer, psychologischer und rechtlicher Unterstützung.

Du kannst Dich rechtsmedizinisch untersuchen lassen, ohne Anzeige zu erstatten. Das ist wichtig, damit Befunde dokumentiert und Spuren gesichert werden, falls Du Dich später für eine Anzeige entscheidest. Du nimmst Dir damit den Druck, jetzt in der Akutsituation zu entscheiden, ob Du Anzeige erstattest oder nicht.

Befunde zählen aber nur als Beweismittel, wenn sie von einer Fachperson dokumentiert wurden.
Wende Dich so schnell wie möglich nach dem Vorfall an die Notfallstationen der Spitäler, zum Beispiel des Universitätsspitals Basel oder der Frauenklinik, des Kantonsspitals Baselland oder des Universitäts-Kinderspitals beider Basel.